Herzlich willkommen auf der Seite für die Seminare.
Auf den untergeordneten Seiten finden Sie die Seminare und Tagesveranstaltungen, die wir im Laufe des Jahres anbieten. Vielleicht finden Sie etwas für sich.
Achten Sie bitte auch darauf, dass es bei einigen Seminaren Beschränkungen der Teilnahmehäufigkeit gibt.
Sonderurlaub: Für PolizeivollzugsbeamtInnen gelten alle unsere Veranstaltungen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen vom 6.5.1986 (Polizei-Nachrichten blatt 1986, Seite 189, § 6,1) als sonderurlaubsfähig. Im Blick auf alle anderen Polizeibediensteten sowie auf Zollbedienstete und Angehörige aus anderen Berufen bemühen wir uns, für möglichst viele unserer Seminare die Anerkennung durch die entsprechenden Stellen zu erreichen, damit auch für diese Sonderurlaub bzw. Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann. Bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub beantragen Sie diesen bitte über Ihre zuständige Dienststelle. DIe Entscheidung über die Gewährung wird von der zuständigen Dienststelle im Einzelfall getroffen. Sollten Sie Ihre Anmeldung nicht aufrechterhalten können, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, um Ausfallkosten zu vermeiden und damit Interessenten auf der Warteliste berücksichtigt werden können
Wie jedes Jahr versuchen wir die Preise für die Veranstaltungen stabil zu halten, doch leider erhöhen sich u.a. die Kosten für Verpflegung in den Unterkünften, sodass wir zur Anpassung der Preise gezwungen sind, obwohl die Angebote auch weiterhin von der Kirche gestützt werden. Sollten sich seitens der Tagungshäuser Kostenerhöhungen ergeben, können wir kurzfristige Preisanpassungen nicht ausschließen.
Wenn in der Beschreibung nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Übernachtung und Vollpension ohne Transfer
Neue Stornierungsbedingungen
Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen. Bei Absage des Seminars gilt bei Rücktritt vor der Veranstaltung die folgenden Stornoregelungen
Bei Absage/Änderung weniger als 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Rechnungsbetrages.
Bei Absage/Änderung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% Rechnungsbetrages
Bei Absage/Änderung weniger als 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% Rechnungsbetrages.
Sollten Sie es ganz versäumen sich von der Veranstaltung abzumelden, müssen wir Ihnen den vollen Betrag in Rechnung stellen. Diese Regelung gilt auch im Falle nicht verschuldeter Gründe oder Krankheit. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
Anmeldungen sind ab dem 1.12.24 möglich und werden nur über die Homepage angenommen.